DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2018.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-27 |
Die in vielen Ballungsgebieten auftretenden Überschreitungen des seit 2010 verbindlich im Jahresmittel einzuhaltenden NO2-Grenzwertes (40 µg/m³) und der daraus resultierende Handlungsbedarf sind derzeit im Fokus der Öffentlichkeit. Diskutiert werden insbesondere Belastungsursachen und Minderungsmaßnahmen. Auch die NOX-Emissionen der Binnenschifffahrt tragen, ebenso wie deren abgasbürtige Feinstaub-(PM10)-Emissionen, zu den lokalen und weiträumigen Belastungen bei. Dieser Artikel soll durch Fakten und Daten aus NRW einen fachlichen Beitrag zur laufenden Diskussion leisten.
Neben der Überarbeitung des Vorsorgekapitels der TA Luft wegen der Umsetzung der Schlussfolgerungen der besten verfügbaren Techniken (BVT) und weiterer EU-Regelungen sind Änderungen im Immissionsteil (Nr. 4 der TA Luft) und bei der Schornsteinhöhenberechnung zu erwarten. Durch die Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie sind u. a. Prognosen der Geruchsstundenhäufigkeiten erforderlich. Zudem wird im Rahmen der Ausbreitungsrechnung ein Prüfauftrag formuliert, nach dem der Einsatz eines prognostischen Windfeldmodells erforderlich ist.
Sehr viele Baumaterialien sind quarzhaltig. Quarz ist kein Problem im eingebauten Zustand, also im Putz, im Beton, in den Fliesen. Wie Asbest wird Quarz erst dann zum Problem, wenn die Bausubstanz bearbeitet wird. Beim Abbruch, Bohren, Schleifen oder Dosensenken wird krebserzeugender Quarzstaub freigesetzt, der zu einer Gefahr für die Gesundheit wird. Wird Quarzstaub beim Arbeitsschutz berücksichtigt, hilft dies, auch mit anderen Stäuben auf Baustellen sicher umzugehen. Und – staubarme Techniken sind gar nicht teuer, ihr Einsatz wird von der BG BAU gefördert.
Unser Lebensraum kann durch viele Einflüsse beeinträchtigt werden. Neben den geogenen und klimatischen Umwelteinflüssen können industrielle Anlagen durch deren Emissionen unsere Biosphäre beeinflussen. Auch wenn der Faktor Mensch bei technischen Prozessen aktiv immer mehr in den Hintergrund tritt, kann immer noch der Faktor „Zufall“ zu einer Umweltgefährdung führen. Verantwortlich für die Vermeidung oder Minimierung der Auswirkungen ist immer der Anlagenbetreiber. Umweltrelevante Anlagen werden zukünftig vermehrt Risikobetrachtungen z. B. nach der DIN ISO 31000 bzw. der österreichischen ONR 49000 unterzogen werden müssen.
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien legte auch im ersten Halbjahr 2018 zu. Insgesamt wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres etwa 117 Milliarden Kilowattstunden Strom (kWh) erzeugt und damit fast 10 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum – ein Plus von 10 Milliarden kWh. Das zeigen offizielle Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). Die außergewöhnlich gute Entwicklung ist dabei besonders zurückzuführen auf einen Zubau der Windenergie, der in den letzten Jahren die Ziele deutlich übertraf. Zudem herrschten überdurchschnittliche Windbedingungen. Dieser Entwicklung steht allerdings ein geringer Zubau im aktuellen Jahr gegenüber.
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August mussten Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser.
Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19 Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische.
In Deutschland fielen 2016 insgesamt 18,16 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um 0,05 Prozent gegenüber 2015, so der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Dies entspricht 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf. Im Vergleich dazu lag der pro-Kopf-Verbrauch in der EU 2015 bei 167,3 kg pro Kopf. 70 Prozent des Verpackungsabfalls wurden dem Recycling zugeführt, der Rest wurde großteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir produzieren viel zu viel Verpackungsmüll – ein trauriger Spitzenplatz in Europa.
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts beschlossen. Damit wird der Schutz der Gesundheit vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung verbessert. Die Verordnung soll am 31. Dezember 2018 in Kraft treten; vorher muss der Bundesrat zustimmen. Schulze: „Das Strahlenschutzrecht ist für viele Lebensbereiche relevant und hat weitreichende Bedeutung für die menschliche Gesundheit. Es ist wichtig, dass wir in diesen Bereichen gute Regelungen haben, die Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Schutz vor schädlicher Strahlung gewähren. Dazu trägt die in meinem Haus erarbeitete und vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung maßgeblich bei.“
Der Klimawandel beschert uns mehr sonnige und heiße Tage – und damit auch mehr krebserregende UV-Strahlung. Um alle Bürgerinnen und Bürger verlässlich über die aktuelle Belastung, die infolge ultravioletter Strahlung entsteht, zu informieren, erweitert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sein UV-Messnetz. Den Startschuss hierfür gab Bundesumweltministerin Svenja Schulze am Montag bei ihrem Besuch im BfS in Neuherberg bei München. Zu den 12 Messstationen des UV-Messnetzes sollen bis Ende 2019 noch 20 weitere Stationen hinzukommen.
Vorbereitet sein auf den Ernstfall, der hoffentlich nie eintritt: Das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) treffen umfangreiche Vorkehrungen, um für weltweite Notfälle mit radioaktiven Stoffen, beispielsweise durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk, gewappnet zu sein. Das BfS ist in diesem Netzwerk die zentrale Instanz zur fachgerechten Darstellung und Bewertung der radiologischen Lage. Bundesministerin Svenja Schulze informierte sich am Montag bei ihrem Besuch im BfS in Neuherberg bei München über den aktuellen Stand des weiteren Ausbaus des RLZ an diesem Standort.
Die Krefelder Insektenforscher werden ihre Forschung zum Ausmaß und den Ursachen des Insektensterbens in den nächsten Jahren deutlich ausweiten können. Bundesumweltministerin Svenja Schulze überreichte im Rahmen ihrer Sommerreise einen Bewilligungsbescheid an Dr. Martin Sorg vom Entomologischen Verein Krefeld e. V. Das bereits seit 2016 laufende gemeinsame Forschungsvorhaben wird von ursprünglich 2018 bis 2021 verlängert, ausgeweitet und mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150.000 Euro versehen. Im Projekt werden aktuelle und historische Insektenproben der Krefelder Insektenforscher tiefer analysiert, um mehr über das Insektensterben und die Ursachen zu erfahren.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland.
Die Bundesregierung hat versäumt, die neuen EU-Gesundheitsstandards für Kohlekraftwerke in deutsches Recht umzusetzen. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sie verpflichtet, dies innerhalb eines Jahres zu tun. Diese Frist lief am 17. August ab.
Seit dem 19. Juli 2018 steht online ein Portal für das bundeseinheitliche Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BIm-SchV („KaVKA-42.BV“) bereit. Darüber wurde bisher kaum berichtet, obwohl das Thema eine große Anzahl von Anlagen und Anlagenbetreibern betrifft.
Ab dem 1. September gelten für alle Neufahrzeuge neue Emissionstests, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden können. Die Tests sind seit September 2017 für neue Automodelle vorgeschrieben und werden nun auf alle neuen Fahrzeuge ausgeweitet. „Seit der Aufdeckung des Abgas-Skandals vor drei Jahren haben wir die Spielregeln grundlegend geändert. Die Maßnahmen, die ich veranlasst habe – darunter auch neue Emissions-Tests – erlauben eine bessere Kontrolle des Systems“, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska. „Aber man muss ganz klar sagen: Es bleibt noch viel zu tun.“
Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplante Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dies wird energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplung fördern, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch diese Regelung soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert und ein Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen geleistet werden.
Die Klägerin begehrt die Genehmigung von drei ca. 200 m hohen Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Boppard, Gemarkung Weiler. Die Standorte liegen in der Nähe des UNESCO-Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ außerhalb von Kernzone und Rahmenbereich des Welterbegebietes. Der beklagte Landkreis lehnte die für ursprünglich vier Anlagen beantragte Genehmigung ab und verwies zur Begründung auf die Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft, des Landschaftsbildes sowie auf die besondere Bedeutung des Denkmalschutzes, da die geplanten Anlagen unmittelbar an den Rahmenbereich des Weltkulturerbes angrenzten und von weitem sichtbar seien.
Anwohner des Flughafens BER haben Anspruch auf mehr Geld für einen besseren Schallschutz für Wohnküchen, Wintergärten und niedrige Zimmer. Dies hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg in drei Parallelverfahren aktuell entschieden.
Der Betrieb zweier Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf ist wegen Fehlens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover in einem Eilverfahren aktuell entschieden. Nach Auffassung der Richter aus Hannover hatte der Landkreis Schaumburg im Genehmigungsverfahren zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit am 8. Juni 2018 verkündetem Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen verurteilt worden, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet (40 µg/m³) enthält. Dabei hat das Land die Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu beachten.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Urteil vom 05.09.2018 das Land Hessen antragsgemäß verpflichtet, bis zum 1. Februar 2019 den Luftreinhalteplan für die Stadt Frankfurt am Main unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts fortzuschreiben. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan vom Herbst 2011 hat nach Auffassung der Kammer keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorgesehen, um den Grenzwert für Stickoxide von 40 μg/m³ einzuhalten. Dies gilt auch für das kurz vor der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten vorgelegte vorläufige Gesamtkonzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans.
+++ Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch Kfz-Verkehr +++ Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz (in der Industrie) +++
+++ Termine +++
+++ Ausgewählte Veranstaltungen +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: