Das Land Nordrhein-Westfalen ist mit am 8. Juni 2018 verkündetem Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen verurteilt worden, den Luftreinhalteplan für Aachen so fortzuschreiben, dass dieser zum 1. Januar 2019 die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet (40 µg/m³) enthält. Dabei hat das Land die Rechtsauffassung des Gerichts zur Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu beachten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-27 |
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