DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2009.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Lärmbelastungen und eine schlechte Luftqualität sind Probleme, mit denen besonders Menschen in größeren Städten zu kämpfen haben. Weil viele Großstädter die Innenstädte nicht mehr als lebenswertes Wohnumfeld sehen, wandert ein Teil von ihnen in die Vorstädte ab. Diese Abwanderung der Menschen aus den Städten führt meist auch zu einer sozialen Differenzierung, denn eher der sozial schwächere Teil der Bevölkerung bleibt in den durch Umweltprobleme hoch belasteten Innenstädten wohnen. Im Umland kommt es im Gegenzug zu einer Zersiedelung und damit zu vermehrtem Pendlerverkehr - meist mit dem Auto. Dieser verschlechtert weiter die Verkehrsverhältnisse in den Innenstädten und führt zu erhöhten Umwelt- und Gesundheitsbelastungen in Form von Lärm und Luftschadstoffen. Um dieses Problem zumindest zu entschärfen, muss es den Kommunen gelingen, besonders die verkehrsbedingten Umweltbelastungen in den Innenstädten zu mindern und so die Innenstädte wieder lebenswerter zu machen. Mit einer Vielzahl technischer und verhaltensändernder Maßnahmen lassen sich Umweltbelastungen in den Städten verringern. Dabei sind integrierte Konzepte, die die Handlungsfelder Lärmaktionsplanung, Luftreinhalteplanung und Stadtentwicklung miteinander verknüpfen, effektiver als punktuelle Einzelmaßnahmen. Vor allem die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen ermöglicht Synergieeffekte.
Durch Feinstaub sinkt die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland im Mittel um 10,2 Monate. Das "Feinstaub-Urteil" des EuGH bestätigte den europäischen Bürgern im Juli 2008 ein "Recht auf saubere Luft" und dessen Einklagbarkeit vor nationalen Gerichten. Neben europäischen und nationalen Akteuren sind insbesondere Kommunen aufgefordert, kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Grenzwertüberschreitung vor Ort zu ergreifen. Einige dieser Maßnahmen konnten bereits erprobt werden: die Einrichtung bzw. Ausweitung von Umweltzonen, die Förderung des Radverkehrs und eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements, langfristige Städteplanung und Softwarelösungen in Form von intelligenten Verkehrssystemen. Die Autoren berichten nicht nur von der zentralen Herausforderung widerstreitende Bürgerinteressen - insbesondere Mobilitätsinteressen versus Gesundheitsschutz - bei der Reduzierung von Feinstaub in Einklang zu bringen, sie lassen in diesem Artikel auch lokale Entscheidungsträger, darunter den Tübinger Oberbürgermeister, zu Wort kommen, die sehr anschaulich erklären, mit welchen Schwierigkeiten Kommunen bei der Reduzierung von Feinstaub zu kämpfen haben. Neben der Beschreibung praktischer und finanzieller Barrieren macht dieser Artikel deutlich, dass manchmal schlichtweg die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Umsetzung einer kommunalen Maßnahme fehlt (City-Maut).
Die 31. BImSchV öffnet dem Betreiber von Beschichtungsanlagen 2 grundsätzlich verschiedene Wege zur Umsetzung der Anforderungen, nämlich die Aufstellung eines Reduzierungsplans mit primären Maßnahmen wie lösemittelarmen Lacksystemen oder dem Einsatz einer Abgasreinigung. Bei Anwendung von Primärmaßnahmen werden die Anforderungen der Verordnung letztlich erfüllt, wenn die Lösemittelemission ein bestimmtes Verhältnis zum Feststoffgehalt der Beschichtungsstoffe nicht überschreitet. Die Reichweite dieser Verpflichtung ist aber strittig, da die Frage des Standes der Technik sehr kontrovers diskutiert wird. Ursache dafür ist § 4, Satz 3 der Verordnung. Darin heißt es: "Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen muss der Reduzierungsplan die Anforderungen … unter Berücksichtigung des Standes der Technik nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 des BImSchG erfüllen." Ob dieser Satz tatsächlich eine weitergehende Verpflichtung begründen soll, oder ob die - für genehmigungsbedürftige Anlagen ohnehin schon bestehende - Verpflichtung den Stand der Technik einzuhalten bestärken soll ist umstritten. Von einigen Vollzugsbehörden wird die Meinung vertreten, dass auch bei Anwendung des Reduzierungsplanes die Abgase aus gefassten Quellen die Emissionsgrenzwerte, wie sie für be- handelte Abgase gelten, einzuhalten haben. Dies würde bedeuten, dass bei Anwendung des Reduzierungsplanes, der die VOC-Emissionen einsatzstoffseitig beschränkt, zusätzlich Emissionsgrenzwerte einzuhalten wären, die im allgemeinen wiederum nur durch eine Abgasreinigung erreicht werden können. Mit der so geforderten Abgasreinigung wären die Primärmaßnahmen ad absurdum geführt. Der Autor belegt die Auffassung, dass die Anforderungen der Verordnung zumindest im Einzelfall auch ohne Abgasreinigung erfüllt werden können. Dadurch bleibt dem Betreiber die Wahlfreiheit zwischen Abgasreinigung und Primärmaßnahmen erhalten.
Das prognostische mikroskalige Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM und das Modell AUSTAL2000 mit dem diagnostischen Windfeldmodell TALDIA werden am Anwendungsfall eines U-förmigen Gebäudes verglichen. Für die Bewertung der Modellergebnisse werden Windkanalergebnisse herangezogen. Es werden verschiedene Bewertungskennzahlen mit der Software BOOT bestimmt, die ein Element des "Model Validation Kit" zur Evaluation von atmosphärischen Ausbreitungsmodellen ist. Es werden 9 Situationen (3 Gebäudehöhen mit jeweils 3 Quellorten) betrachtet. Die Auswertung der Bewertungskennzahlen zeigt, dass für die betrachteten 9 Situationen der Ausbreitung an einem U-förmigen Gebäude die mit MISKAM modellierten Konzentrationen besser mit den Messwerten übereinstimmen als die mit AUSTAL2000 berechneten Konzentrationen. Es ist zu erkennen, dass sich der Quellort auf die Modellgüte auswirkt. So ergibt z. B. die Modellierung der Quelle C im Luv des Gebäudes meist schlechtere Bewertungskennzahlen als für die anderen beiden Quellen auf dem Gebäudedach bzw. im Gebäudeinnenhof. Bei der Bewertung der festgestellten Modellabweichungen ist zu beachten, dass es sich hier um meteorologische Einzelsituationen handelt. Auf die Modellabweichung bei der Berechnung von z. B. Jahresmittelwerten kann nicht geschlossen werden.
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