DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Durch zwei Artikelgesetze (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt, Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts) ist es Mitte 2009 zu Änderungen bei den Regelungen des BImSchG gekommen, die sich mit den genehmigungsbedürftigen Anlagen befassen. Ein neu eingefügter Absatz 3 in § 6 BImSchG normiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Änderungsgenehmigungen in Überschreitungsgebieten (Verbesserungsgenehmigung). Die Regelungen zu Teilgenehmigung, Zulassung vorzeitigen Beginns und Vorbescheid sind von "Kann"- in "Soll"-Vorschriften geändert worden. In § 12 BImSchG (Nebenbestimmungen zur Genehmigung) gibt es Neuerungen bei abfallbezogenen Bestimmungen, die durch Änderungen in § 17 BImSchG (Nachträgliche Anforderungen) flankiert werden. Der Aufsatz stellt die neue Rechtslage näher dar.
Die Arbeit analysiert die Immissions- Konzentrationen von Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffdioxid (NO2) in fünf Großstädten Baden-Württembergs anhand von Monatsmittel- und maximalen 24-Stunden-Werten (soweit vorhanden), seit dem stationsspezifischen Messbeginn, der zwischen 1965 in Mannheim und 1982 in Heilbronn lag, bis zum Jahr 2007. Neben den mehrjährigen Zeitreihen werden mittlere Jahresgänge aus drei verschiedenen Dekaden dargestellt. Korrelationen der SO2-Konzentration zwischen den Städten zeigen in den ersten Jahrzehnten, Messbeginn bis etwa 1986, einen dominierenden Einfluss von örtlichen und zeitlichen Emissionsstrukturen. Die Jahresgänge sind außer durch Emissionen auch durch jahreszeitliche Witterungsbedingungen sowie chemische Umwandlungsprozesse in der Atmosphäre beeinflusst, besonders bei NO2. Die Trends weisen bei beiden Luftschadstoffen ein negatives Vorzeichen auf, wobei der Rückgang der Immissions-Konzentration bei SO2 deutlich stärker ausfiel als bei NO2, welches in den letzten Jahren eher eine Stagnation auf einem hohen Niveau zeigt. Die NO2- Konzentrationen sind derzeit etwa 5 bis 10 Mal so hoch wie die aktuellen SO2 Immissionen. Das Verhältnis von NO2 zu NOx hat sich außerdem zu deutlich höheren NO2 Anteilen hin verlagert. An allen betrachteten Messorten ist ein drastischer Rückgang der SO2-Konzentrationen seit 1987 zu erkennen. Zwei winterliche Episoden mit Stagnations- (1982) und Advektions-SMOG (1985-1987) werden zusätzlich analysiert. Der Einfluss von industriellen Quellen auf die SO2 Immission wird durch die Darstellung von Zeitreihen der sommerlichen, weitgehend heizungsfreien Monate (Juni bis August) näherungsweise abgeschätzt. Zusammenfassungen und Analysen solcher langen Reihen luftchemischer Parameter stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die Entwicklung der Luftqualität und für den Erfolg von Luftreinhaltemaßnahmen dar.
Partikelemissionen von Heizkesseln werden üblicherweise bei konstanter Feuerungsleistung und im Dauerbetrieb der Anlagen ermittelt. Dieser Betriebszustand ist jedoch für die üblichen Einsatzbedingungen von Heizkesseln zur Gebäudebeheizung nicht repräsentativ, da die volle Auslastung des Kessels in der Praxis nur vergleichsweise wenige Stunden pro Jahr erreicht. In der restlichen Zeit führt der geringere Wärmebedarf des Gebäudes zu einem taktenden, instationären Start/ Stopp- bzw. zum modulierenden Betrieb der Heizkessel. In dieser Untersuchung wurden die Staubemissionen sowie die gasförmigen Emissionen von Heizkesseln im kleinen Leistungsbereich (ca. 20 kW) mit verschiedenen Brennstoffen (Heizöl EL Standard, Heizöl EL schwefelarm, Heizöl EL schwefelarm + 5 % FAME, Erdgas, Holzpellets) untersucht. Die Kessel wurden hierbei im stationären Dauerbetrieb und bei einer Betriebsweise mit verschiedenen Wärmebedarfsprofilen betrieben.
Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der Pflegeanstalt nach Nr. 6.1 lit. f 3. Alt TA Lärm. Nach einer Darstellung der praktischen Bedeutung, die dem Immissionsrichtwert für Pflegeanstalten zukommt, erfolgt eine Auslegung des Begriffs nach Maßgabe der klassischen juristischen Auslegungskriterien. Danach ist eine Pflegeanstalt eine Einrichtung, in der Kranke in gewisser Zahl untergebracht sind und betreut werden. Der Autor spricht sich - insbesondere wegen der Systematik und der Entstehungsgeschichte von Nr. 6.1 lit. f TA Lärm - gegen die Rechtsprechung des OVG Lüneburg aus, wonach eine Pflegeanstalt ihr Gebiet prägen muss. Die Auslegung zeigt zudem, dass Altenheime in der Regel keine Pflegeanstalten sind. In Altenheimen sind alte Menschen untergebracht, in Pflegeanstalten werden kranke Menschen zudem betreut. Die verbreiteten Alten- und Pflegeheime können nicht generell zugeordnet werden. Erforderlich ist eine Zuordnung im Einzelfall. Maßgeblich ist, ob der Schwerpunkt der Einrichtung in der Pflege, also der Betreuung Kranker liegt.
Aktueller Überblick – Stand: Januar 2010
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