Die Bundesregierung hat versäumt, die neuen EU-Gesundheitsstandards für Kohlekraftwerke in deutsches Recht umzusetzen. Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist sie verpflichtet, dies innerhalb eines Jahres zu tun. Diese Frist lief am 17. August ab.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-11-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
