DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2012.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-30 |
Im Emissionshandel bilden die Bestandsanlagen die umfangreichste Gruppe, die Zertifikate für den Ausstoß von Treibhausgasen abgeben muss. Bestandsanlagen sind nach § 2 Nr. 3 ZuV 2020 die Anlagen, denen vor dem 1. 7. 2011 eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen erteilt wurde. Auch die Zuteilungen an sie werden maßgeblich europarechtlich geprägt. Die Europäische Kommission besitzt praktisch das letzte Wort, obwohl nach außen nur die nationalen Behörden in Erscheinung treten. Die konkrete Berechnung erfolgt je nach dem Charakter der betroffenen Zuteilungselemente.
In jüngster Vergangenheit rückt der Abbau von Luftschadstoffen durch Photokatalyse mehr und mehr in den Fokus. Besonders die Stickstoffmonoxide (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) lassen sich photokatalytisch leicht oxidieren und somit der Luft entnehmen.
Eine Überprüfung der Schadstoffreduzierung in einer Freilandanwendung durch vergleichende Messungen ist aber aufgrund der gleichzeitigen Variation weiterer Parameter wie z. B. Verkehrsdichte und Witterungsbedingungen nicht immer möglich.
Es bestand daher die Aufgabe Freilandexperimente mit numerischen Modellen zu simulieren um verlässliche Aussagen für die praktische Anwendung ableiten zu können. Die Berechnung der Konzentrationsverteilung der Stickoxide unter Berücksichtigung der Wirkung der photokatalytisch aktiven Betonoberfläche erfolgte dabei mit dem dreidimensionalen mikroskaligen Strömungs- und Ausbreitungsmodell MISKAM. Diese Simulationen bestätigen, dass die kontrollierte Entnahme der Stickstoffoxide durch photokatalytisch aktive Oberflächen auch in der Freilandanwendung zur Verbesserung der Luftqualität in verkehrsnahem Bereich beitragen kann.
Die Unternehmen der Recyclingwirtschaft sind heute einem erhöhten Wettbewerbsdruck und immer höheren Anforderungen ausgesetzt. Derzeit sind auch Verwertungsbetriebe damit befasst, sich den neuen Anforderungen des Stoffrechts (REACh und GHS) zu stellen. Haben die Unternehmen gemäß Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie das Abfallende erreicht, sind sie in der Verpflichtung die Betroffenheit des neuen Stoffrechts zu prüfen. Unternehmen, die das Abfallende mit ihren Stoffen nicht erreichen, müssen sich trotzdem mit den notwendigen Stoffinformationen in der Lieferkette befassen.
Geruchsimmissionen stellen die Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen vor besondere Herausforderungen. Bei der Ausweisung von Baugebieten im Einwirkungsbereich von geruchsemittierenden Anlagen kann ein Konflikt zwischen dem Geruchsemittenten und der zukünftigen Nachbarschaft entstehen. Dieser Konflikt muss im Rahmen der Bauleitplanung mit der notwendigen Genauigkeit analysiert und bestmöglich gelöst werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu ergeben sich insbesondere aus dem in § 1 Abs. 7 BauGB geregelten Abwägungsgrundsatz. Im umgekehrten Fall der Standortausweisung für geruchsemittierende Betriebe muss die Gemeinde demgegenüber eine bereits bestehende benachbarte Bebauung und deren Schutzanspruch berücksichtigen. Mit dem Instrument der Emissionskontingentierung kann potentiellen Konflikten bereits im Zuge der Bauleitplanung vorgebeugt werden. Die Emissionskontingentierung muss sich dabei im Rahmen ihrer rechtlichen Grundlage in § 1 Abs. 4 BauNVO bewegen. Der Beitrag stellt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die genannten Konstellationen und einige aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung hierzu dar.
Bei der Errichtung oder Erweiterung von Betrieben, von denen relevante Emissionen ausgehen, muss im Vorfeld abgeklärt werden, ob es zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommen kann. Auch die Gemeinden sind gefordert, bei der Ausweisung neuer Baugebiete etwaige Immissionen in Betracht zu ziehen.
Ein häufiger Problempunkt sind Geruchs emissionen, die insbesondere in den Abend- und Nachtstunden bei Vorhanden sein von Kaltluftabflüssen zu Beschwerden führen können. Für Behörden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie der Ostschweiz wurde ein Screeningmodell entwickelt, das eine einfache und schnelle Analyse der Ausbreitung von Gerüchen in Kaltluftabflüssen ermöglicht. Das Modell zeigt eine gute Übereinstimmung mit beobachteten und gemessenen Werten.
Rezensionen:
Hinweise:
Nachrichten:
Aktuelle Umweltvorschriften:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: