DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-11 |
Wie erwartet wird weiterhin der Jahresmittelwert für NO2 aus der Luftqualitätsrichtlinie an vielen Messstationen in Deutschland nicht eingehalten. Verantwortlich hierfür ist primär der Kraftfahrzeugverkehr. In den bisher in Deutschland veröffentlichten Luftreinhalte- und Aktionsplänen sind eine Vielzahl von Maßnahmen zur Emissionsminderung festgelegt worden. Die höchsten Minderungspotentiale sind mit der Einrichtung von Umweltzonen verbunden, diese sind aber sehr stark von deren Ausgestaltung abhängig. Zweifelsohne ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig, um die NO2-Grenzwerte einzuhalten. Alleine die Erneuerung der Flottenstruktur wird, wie verschiedene Berechnungen ergeben haben, hierfür nicht ausreichen. Deshalb sind über die Förderung technischer Optionen hinaus auch planerische Maßnahmen notwendig, die zur Verkehrsverlagerung und -verminderung beitragen. Hinsichtlich der Hintergrundbelastung ist insbesondere auf das Fehlen anspruchsvoller Standards für bestehende Großfeuerungsanlagen hinzuweisen.
In den Jahren 2006 und 2007 hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) umfangreiche Messungen zu masserelevanten Inhaltsstoffen im Feinstaub PM10 an verschiedenen Messstationen in Baden-Württemberg durchgeführt. Hierbei wurden unter Anderem für die straßennahe Spotmessstation Stuttgart Am Neckartor Angaben zu den PM10-Immissionen einschließlich relevanter Inhaltsstoffe infolge der Emissionen des lokalen Verkehrs abgeleitet. Im Rahmen eines Forschungsprojekts sollten nunmehr für den Zeitraum, für den neben den Daten an der Station Am Neckartor auch Messdaten an der temporär betriebenen Hintergrundmessstelle Schlossgarten vorlagen (15. 11. 2006 bis 14. 03.2007) Emissions- und Ausbreitungsberechnungen durchgeführt werden, um die Ursachen für die gemessenen Inhaltsstoffverteilungen besser verstehen zu können. Die Ergebnisse dieser Berechnung wurden mit den Messergebnissen verglichen und die Messergebnisse in Bezug auf die Emissionsprozesse bewertet. Aus der Systematisierung der jeweils gewonnenen Ergebnisse konnten Konsequenzen für die PM10-Modellierung gezogen und weiterer Untersuchungsbedarf abgeleitet werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden vorgestellt.
Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen entwickelt und erprobt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zurzeit praktikable Strategien, von denen andere Städte in Nordrhein-Westfalen profitieren können. Das Umweltministerium hat deshalb gemeinsam mit den Städten Duisburg und Oberhausen ein Pilotprojekt für einen „Integrierten Lärmaktionsplan“ durchgeführt. Wichtige Bestandteile des Projektes sind die Verknüpfung von Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan sowie die Zusammenarbeit benachbarter Kommunen beim Übergang von einem Ballungsraum zu einem Nicht-Ballungsraum. Es wurde deutlich, dass es im Einzelfall erforderlich ist, über die verpflichtenden Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie hinauszugehen, damit ein wirksamer Lärmaktionsplan gelingt und eine hohe Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erzielt werden kann. Doch auch die Umsetzung der Maßnahmen erfordert ein hohes Engagement und abgestimmtes Handeln, wenn der Lärmaktionsplan dazu beitragen soll, Städte lebenswerter und gesünder zu machen. Aufgrund fehlender Datenbestände und der Unsicherheiten mit dem neuen Instrumentarium entstand in der ersten Stufe ein erhöhter Bearbeitungsaufwand, der sich zukünftig reduzieren wird, wenn die Kommunen den Lärmaktionsplan als einen kontinuierlichen Prozess verstehen.
Aktuelle Fragestellungen im Bereich des Immissionsschutzes erfordern eine standardisierte Messtechnik für die Ermittlung der Emissionen von Mikroorganismen. Im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wurde in den letzten Jahren ein Verfahren zur Probenahme für Mikroorganismen entwickelt und beschrieben, das seit August 2009 als VDI-Richtlinie 4257 Blatt 2 (Entwurf) vorliegt. In der vorliegenden Arbeit wird die eingesetzte Messtechnik detailliert erläutert und es werden Messergebnisse von Emissionsuntersuchungen, die über mehrere Mastperioden an zwei verschiedenen Hähnchenmastanlagen durchgeführt wurden, vorgestellt. Hierbei wurden die Emissionen mesophiler Gesamtbakterien, Staphylococcus spp., Enterococcus spp., Schimmelpilzen und der Gesamtzellzahl ermittelt.
Eine Verringerung des Schadstoffausstoßes aus kleinen Holzfeuerungsanlagen wurde in den letzten Jahren immer dringlicher. Im März 2010 trat deshalb die novellierte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, kurz: 1. BImSchV, in Kraft. Die Novelle macht einen Ausbau der regenerativen Wärmeerzeugung möglich, ohne dass sich die Luftqualität verschlechtert. Sie enthält überarbeitete Anforderungen an die Brennstoffe, strenge Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Anlagentechnik einzuhalten sind, Maßnahmen gegen einen allzu sorglosen Umgang mit der Holzverbrennung und eine Sanierungsregelung für ältere Anlagen. Zu den neuen Brennstoffanforderungen zählt die Aufnahme eines konkreten Grenzwerts für den Feuchtegehalt im Brennholz. Neu in die Brennstoffliste der 1. BImSchV aufgenommen wurde nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide, das aber nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Mit der novellierten 1. BImSchV gelten für so genannte Einzelraumfeuerungsanlagen Grenzwerte, die bei einer Typprüfung einzuhalten sind. Betroffen sind der Ausstoß an Kohlenmonoxid und Staub, daneben gibt es eine Mindestanforderung für den Wirkungsgrad. Für sonstige Feuerungsanlagen gelten neue Grenzwerte, die bei einer Schornsteinfegermessung einzuhalten sind. Durch die neuen Regelungen wird der Schadstoffausstoß kleiner Festbrennstofffeuerungsanlagen in den nächsten Jahren deutlich sinken.
In explosionsgefährdeten Bereichen verbietet sich oftmals der Einsatz klassischer Messverfahren der Emissionsmesstechnik. Als Alternative wird eine unter Feldbedingungen einfach durchzuführende Messmethode vorgeschlagen, für die am Ort der Probenahme keine elektrischen Geräte benötigt werden. Es werden außerdem die Ergebnisse von Emissionsmessungen an Festdachtanks in einer Raffinerie vorgestellt.
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