DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Nach dem massiven Ausbau des Luftqualitätsrechts wurden die deutschen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ganz wesentlich verändert und erneuert. Die daraus resultierenden Anforderungen sind für Anlagen wie Verkehrswege bedeutsam. Ihre genaue Reichweite wirft allerdings viele Fragen auf, auf die der Beitrag eingeht.
Mit dem Aufbau eines Europäischen Emissionsregisters (EPER) müssen die Mitgliedsstaaten der EU der Kommission über die Gesamtemissionen in die Luft und in das Wasser berichten. Im Anhang A3 des EPER werden alle berichtspflichtigen Emittenten nach Kategorien entsprechend der IPPC-Richtlinie aufgeführt, darunter auch Raffinerien sowie die chemische Industrie. In diesen Branchen sind insbesondere VOC und Benzol von Interesse. Unter Gesamtemission ist die Summe der diffusen Emissionen und der Emissionen in Abgasen zu verstehen (Punktquellen). Diffuse Emissionen stammen aus unvermeidbaren Leckagen von Armaturen, Flanschen, Pumpen und anderen Ausrüstungsteilen mit lösbaren Verbindungen. Ihre messtechnische Erfassung und verlässliche Quantifizierung eines Emissionsmassenstromes gestalten sich im Gegensatz zu den Punktquellen äußerst aufwendig und schwierig, weshalb vielfach zur Abschätzung lediglich durchschnittliche Emissionsfaktoren verwendet werden. Eine Bestimmung der VOC-Massenströme ist unter Praxisbedingungen möglich, wenn die einzelnen Anlagenteile eingepackt und mit Hilfe der Spülluftmethode die jeweiligen Emissionsmassenströme der möglichen Quellen, wie z.B. Flanschverbindungen, Ventile, Pumpen usw. im Betrieb ermittelt werden. Eine einfache Methode insbesondere zur Leckageerkennung stellt die sogenannte Absaugmethode („Schnüffelmethode“) dar. Hierbei wird mit Hilfe eines FID die VOC-Konzentration unmittelbar an einer Dichtung bestimmt. Während der Messung wird die Messsonde entlang der möglichen Leckagestellen bewegt. Die Höhe der max. gemessenen Konzentrationen ermöglicht Aussagen über die Größe der vorliegenden Undichtigkeiten. Eine direkte Ermittlung der Leckagerate ist mit dieser Methode jedoch nicht möglich. Von der USEPA wurden Methoden entwickelt, bei den gemessenen Konzentrationen sogenannte Emissionsfaktoren zugeordnet werden, aus denen sich anschließend durch Summation aller Emissionsströme die Gesamtemission einer Anlage errechnen läßt. Im Rahmen eines UFOPLAN Forschungsvorhabens konnten eigene Untersuchungen an verschiedenen Anlagen der chemischen Industrie durchgeführt werden. Dabei wurden die verschiedenen Messtechniken zu Leckageerkennung sowie die Methoden zur Abschätzung der Gesamtemission aus diffusen Quellen überprüft und die jeweiligen Grenzen aufgezeigt (Berichtsnummer UBA-FB 000346, Texte 48/02). Die Autoren bedanken sich beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und beim Umweltbundesamt für die finanzielle Förderung des Vorhabens.
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen der privaten Haushalte und Kleinverbraucher sind nach vorliegenden Schätzungen eine der Hauptemissionsquellen für Feinstaub im stationären Anlagenbereich. Belastbare Daten über Emissionsaufkommen, Korngrößenverteilung und Minderungspotenzial von Feinstaubemissionen aus diesen Anlagen lagen bisher nur vereinzelt vor. Das Umweltbundesamt hat deshalb im Rahmen eines Forschungsvorhabens systematische Untersuchungen zur aktuellen und künftigen Emissionssituation dieser Quellgruppe durchführen lassen. Dabei wurden u.a. neue Emissionsfaktoren bei Anlagen für feste und flüssige Brennstoffe für das Bezugsjahr 2000 ermittelt und eine Prognose der Emissionsentwicklung bis 2020 durchgeführt. Die Gesamtstaubemissionen aus Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV betrugen danach im Jahr 2000 ca. 26.400 t, wovon Holzfeuerungsanlagen mit ca. 22.000 t Staub den weitaus größten Anteil haben (Kohlen ca. 2.700 t, Heizöl EL ca. 1.700t). Die Partikelemissionen liegen bei Holz- oder Kohlefeuerungsanlagen im Mittel bei 96 % und bei Ölfeuerungsanlagen vollständig als Feinstaub (kleiner PM10) vor. Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sind damit die zweitgrößte Emissionsquelle für Feinstaub im Bereich der stationären Anlagen. Die Entwicklung der Feinstaubemissionen dieser Quellgruppe bis 2020 wird in Anbetracht des rückläufigen Kohleeinsatzes und reduzierter Schwefelgehalte im leichten Heizöl auch weiterhin maßgeblich von Holzfeuerungsanlagen bestimmt.
Im Dezember 2003 wurde die Änderungsrichtlinie zur Seveso-II-Richtlinie erlassen. Europäisches Parlament und Rat reagierten damit auf schwere Industrieunfälle, die sich in der jüngsten Vergangenheit in Europa ereignet hatten. Der vorliegende Beitrag stellt Umfang und Gründe der sich nunmehr bei der Anwendung der Seveso-II-Richtlinie ergebenden Änderungen dar. Auf die veränderten Definitionen und Mengenschwellen zu einigen gefährlichen Stoffen und der damit verbundenen Änderung des Geltungsbereichs der Richtlinie wird dabei besonders hingewiesen.
In den Jahren 2002 und 2003 sind im Bereich des Immissionsschutz- und des Anlagensicherheitsrechts auf allen Rechtsetzungsebenen (EG-Recht, Bundesgesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften) zahlreiche neue Vorschriften geschaffen und bestehende Regelungen geändert worden. Von besonderer Bedeutung sind das 7. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Novelle der 22. BImSchV, die Neufassung der 17. BImSchV und die neue TA Luft. In Vorbereitung sind Novellierungen der 11., 13. und 22. BImSchV sowie der Erlass der 33. und 34. BImSchV als neue Verordnungen. Außerdem müssen noch bundesrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie und der geänderten Seveso-II-Richtlinie geschaffen werden. Zur Umsetzung der Emissionshandels-Richtlinie hat die Bundesregierung den Entwurf eines eigenen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und zusätzlich den Entwurf einer immissionsschutzrechtlichen Umsetzungsverordnung (34. BImSchV) vorgelegt.
Anmerkungen zum Artikel „Windkraftanlagen und Immissionsschutz“ von RA J. Bohl in dieser Zeitschrift Nr. 2/2003, S. 54 ff.
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Aktueller Überblick – Stand: Februar 2004
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