DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2024.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-26 |
Zur Definition kurzfristiger Luftreinhaltemaßnahmen im Verkehrssektor, wie einem umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystem, ist es erforderlich, die Luftschadstoffbelastung mit hoher räumlicher und zeitlicher Auflösung zu überwachen und vorherzusagen. Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz sind in aller Munde und erfreuen sich seit einigen Jahren in der Forschung auch für die Vorhersagen von Luftschadstoffen wachsender Beliebtheit.
Die 31. BImSchV [1] stellt Anforderungen an Anlagen, in denen flüchtige organische Lösungsmittel verwendet werden. Durch die Veröffentlichung der EU BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Lösungsmitteln vom 22.06.2020 sowie für Anlagen der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie vom 12.11.2019 war eine Novellierung der 31. BImSchV erforderlich. Aufgrund des Umfangs erfolgt eine Veröffentlichung in zwei Teilen.
Grenzwerte für den Arbeitsplatz sollen Beschäftigte vor gesundheitsgefährdenden Stoffkonzentrationen schützen. Sie werden von Institutionen in Deutschland und Europa erarbeitet. Es gibt gesundheitsbasierte Grenzwerte und, vor allem für krebserzeugende Stoffe, risikobasierte Grenzwerte. Man unterscheidet Grenzwerte für die Luft am Arbeitsplatz und biologische Grenzwerte.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Hiermit wird erstmals das Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen.
Die Bundesregierung hat eine Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt. Sie sieht auch darin Klima als Schutzgut vor, zudem beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen. Nach Bundestag hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Für knapp acht von zehn Jugendlichen in Deutschland ist der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema. Das ergab die repräsentative Studie „Zukunft? Jugend fragen! 2023“, die im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesumweltministeriums (BMUV) durchgeführt wurde. Das ist weniger als bei der letzten Befragung vor zwei Jahren.
Das Internetportal umwelt.info ist seit Ende Juni 2024 öffentlich und in einer ersten Version unter https://mvp.umwelt.info
erreichbar.
Laut dem vom Health Effects Institute (HEI) in Zusammenarbeit mit UNICEF veröffentlichten „State of Global Air“-Bericht hat Luftverschmutzung immer stärkere Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Demnach war Luftverschmutzung im Jahr 2021 für 8,1 Millionen Todesfälle weltweit verantwortlich.
Die Schadstoffbelastung der Luft ist in Nordrhein- Westfalen im vorigen Jahr im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 weiter gesunken. Das zeigen die Auswertungen der Messdaten aus dem Jahr 2023 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass sich ambitionierte Umweltpolitik auszahlt und die Gesundheit der Menschen profitiert. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen: Wir müssen in die Mobilität der Zukunft investieren, um die Luft- und Lebensqualität in Nordrhein- Westfalen noch weiter zu verbessern“, erklärte Minister Krischer.
Bundeskabinett beschließt Eckpunkte einer Carbon Management-Strategie und Gesetzentwurf zur Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes – Teil des heutigen Industriepakets des BMWK
Der VDI hat im Rahmen eines Pressegesprächs die neuesten Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Stadtklimas durch lokale Kaltluft vorgestellt. Dipl.-Ing. Matthias Rau und Dr. Valeri Goldberg, beide renommierte Mitglieder des Fachbereichs „Umweltmeteorologie“ der Kommission Reinhaltung der Luft, haben die wichtigsten Aspekte der Richtlinie VDI 3787 Blatt 5 erläutert, die sich mit der Bedeutung von Ausgleichsströmungen in bebauten Gebieten befasst.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) richtet zu Beginn des Jahres 2024 eine neue Messstelle zur Ermittlung der Feinstaub (PM10)-Belastung in Kreuzau im Kreis Düren ein. Für den Messpunkt ist auch die analytische Bestimmung der metallischen Staubinhaltsstoffe vorgesehen. Parallel dazu ist geplant, Messungen an einzelnen Standorten zu beenden, an denen die Grenzwerte in den zurückliegenden Jahren und absehbar in der Zukunft sicher eingehalten werden.
Das Europäische Parlament hat die Vereinbarung mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) mit 393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen sowie die neue Verordnung über das Portal für Industrieemissionen mit 506 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.05.2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee- Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" abgewiesen.
Hinweis: Drei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.
Zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe müssen alle EU-Mitgliedstaaten nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primärer Feinstaub (PM2,5) bis 2030 erfüllen.
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