DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2025.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
Der Windkraftausbau legte gewaltig zu, wenn auch nicht genug. Was hat die Ampelregierung dafür getan? Wo liegen Defizite? Was ist aus Europa zu erwarten – nach dem EU-Wettbewerbsfähigkeitskompass vom 29.01.2025 und dem Clean Industrial Deal vom 26.02.2025? Dabei darf nicht vergessen werden, welchen klimaschutzrechtlichen Hintergrund der Windkraftausbau hat.
Die in der vorzeitig zu Ende gegangenen 20. Legislaturperiode angestrebte Forcierung der Energiewende führte zu einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Gesetzesänderungen, die zum Ziel haben, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und zu beschleunigen.
Tiefgreifende Senkungen der CO2-Emissionen und weiterer Treibhausgase sollen den Anstieg der globalen Erwärmung verringern. Trotz der notwendigen Anstrengungen und Transformation des Energiesystems wird Deutschland nach jetzigem Stand 2050 ohne technische Senken nicht vollständig CO2-neutral werden können. 150 Mio. t CO 2-Äq müssen ausgeglichen werden.
Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sind im Jahr 2024 laut Umweltbundesamt (UBA) um 3,4 Prozent auf 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber 2023 gesunken.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Umweltbundesamt (UBA) im Einsatz gegen irreführendes Greenwashing Recht gegeben. Mit seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 bestätigte der BGH die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Dessau-Roßlau.
Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden.
Wer heute Umweltinformationen sucht, hat es oft schwer. Daten und Fakten zu Wäldern, Böden und Gewässern finden sich an verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Qualität. Bürgerinnen und Bürger, Schulklassen sowie Forschende, Verwaltungen und zivilgesellschaftliche Akteure sollen es künftig einfacher haben.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen tauschten sich am 14.02.2025 mit Unternehmen und Behörden über Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigung von Elektrolyseuren aus. Der Praxischeck findet in Düsseldorf statt.
Wer über Jahre hinweg belastete Luft atmet, hat ein höheres Risiko für eine Vielzahl an Erkrankungen. Im Verdacht stehen dabei hochreaktive Komponenten im Feinstaub, die Prozesse im Körper verändern. Forschende der Universität Basel zeigen nun aber: Genau diese Komponenten verflüchtigen sich binnen Stunden, sodass bisherige Messungen ihre Menge völlig unterschätzten.
Ab dem 1. Januar 2025 hat das Land Schleswig-Holstein mit „ELiA Online“ einen neuen, digitalen Onlinedienst für immissionsschutzrechtliche Anträge eingeführt. Ab Mitte 2025 ist die neue Plattform dann verpflichtend für die Antragstellung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Kohlenstoffpartikel begegnen uns in zahlreichen Bereichen unseres Lebens. So entsteht Ruß, also kleinste Teilchen aus Kohlenstoff, wenn Energieträger wie Öl oder Holz nicht vollständig verbrannt werden. Rußpartikelfilter wiederum entfernen die nanometer- bis mikrometergroßen Teilchen mit Hilfe chemischer Oberflächen-Reaktionen aus Autoabgasen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) veröffentlicht erstmals konkrete Zahlen zu den dramatischen Folgen von Luftverschmutzung für alle deutschen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Auswertung bisher unbeachteter Daten der Europäischen Umweltagentur (EEA) beziffert die Todesfälle aufgrund der hohen Schadstoffbelastung durch Feinstaub (PM2,5) und das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2).
MARKOPOLO: Erfolgreicher Antrag für Europäisches Konsortium zur Umweltforschung im Rahmen des „Horizon Europe“ Förderprogramms unter Beteiligung von Forschenden des Max-Planck-Instituts für Chemie – EU stellt 8 Millionen Euro zur Verfügung, um Gesundheits-Schäden durch Lärm- und Ultrafeinstaub zu erforschen – Start im Januar 2025
Fluglärm belastet Millionen Menschen, besonders in der Nähe von Flughäfen. Forschende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben hierzu vielversprechende Ergebnisse erzielt: Im Rahmen des Projekts LNATRA (Low Noise ATRA) konnten sie zeigen, dass der Fluglärm durch gezielte Nachrüstungen an bestehenden Flugzeugen messbar reduziert werden kann.
In der Richtlinie VDI 4250 Blatt 2 wird der Umgang mit legionellenhaltigen Aerosolen beschrieben. Es werden neue Nachweismethoden und ein neues Konzept zur Beurteilung des Potenzials einer Infektionsgefährdung durch Anlagen vorgestellt.
Ob für eine kurze Auszeit, präventive Maßnahmen oder eine Rehabilitation – die Umgebung spielt eine entscheidende Rolle für Wohlbefinden und Genesung. Mit der aktualisierten Richtlinie VDI 3787 Blatt 10 legt die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN einheitliche Qualitätsstandards für bioklimatische Bedingungen in Erholungs-, Präventions- und Heilungsbereichen vor.
Die Kommission und die Europäische Umweltagentur (EUA) haben am 03.03.2025 den zweiten Bericht über Null-Schadstoff-Überwachung und Ausblick veröffentlicht, der einen Überblick über die Arbeit der EU zur Erreichung der Null-Schadstoff-Ziele für 2030 gibt. Die Kommission hat auch ihren vierten Bericht über den Ausblick auf saubere Luft veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland (INFR (2024) 2278) einzuleiten, weil das Land die Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen von Schadstoffen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (Richtlinie (EU) 2015/2193) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.
Die Umweltbelastung in den Städten der EU zählt nach wie vor zu den größten Risikofaktoren für die Gesundheit. Dies geht aus einem veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Europäische Städte seien zu laut. Zudem sei die Luftverschmutzung nach wie vor zu hoch, auch wenn sich die Lage verbessert habe.
Lärmschutzauflagen zugunsten von außerhalb des Einwirkungsbereichs einer Windenergieanlage liegenden Bereichen sind rechtswidrig, wenn die Zusatzbelastung der zu genehmigenden Anlage nach der TA Lärm als irrelevant anzusehen ist.
Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade („Hanseatic Energy Hub“) an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden.
+++ Emissionen durch Fütterung in der Tierhaltung mindern +++
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