DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-29 |
Die zukünftige Entwicklung des Jahresmittels der NO2-Konzentration an hochbelasteten Verkehrsbrennpunkten ist Gegenstand aktueller Diskussionen. Sie wird hier durch Modellrechnungen bis zum Jahr 2020 mit drei Annahmen zur Emissionsentwicklung abgeschätzt für die Verkehrsmessstationen Stuttgart Neckartor, Düsseldorf Corneliusstrasse und München Dachauerstraße. Wichtig dabei ist, dass die Höhe der Verkehrsemissionen und die Konzentration des Hintergrundes nach neuesten Erkenntnissen berechnet werden. Die in der Straßenschlucht sich einstellende NO2-Konzentration wird mit Modellrechnungen ermittelt. Die Berechnung des Zusammenspiels von NO2, NO (Emission, Hintergrund, Umwandlung) und Ozon (Hintergrund und Umwandlung) erfordert die Lösung eines komplexen chemischen Reaktionssystems im Modell. Durch Änderung der Modellparameter wird der Beitrag von Verkehr, Chemie und Hintergrund an der Bildung des NO2 bestimmt. Mit den Ergebnissen liegen Daten für drei sehr unterschiedlich belastete Verkehrsstationen (extrem, stark, mittel) vor. Damit wird, durch einen Analogieschluss eine Prognose abgeleitet über die Anzahl der Stationen, an denen der NO2-Grenzwert im Jahr 2015 und 2020 noch überschritten wird.
In diesem Beitrag werden die Ergebnisse der Berechnung von Kfz-Emissionen mittels der Handbücher für Emissionsfaktoren HBEFA3.1 und HBEFA2.1 miteinander verglichen. Dazu erfolgt eine Berechnung für eine Innerortsstraße unter Verwendung der Standardfahrzeugflotten beider Handbücher. Weiterhin werden durch Kennzeichenerfassung konkret erhobene Zusammensetzungen des fließenden Verkehrs zur Emissionsberechnung genutzt. Die Unterschiede der berechneten Emissionen werden diskutiert.
Zur Information von Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmte Industriebetriebe jährlich für das vergangene Berichtsjahr Informationen zur Schadstofffreisetzung in Luft, Wasser und Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und von Schadstoffen im Abwasser an die zuständige Umweltbehörde berichten. Der Bericht wird dann erforderlich, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage (Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters vom 18. 01. 2006 (EG) – PRTR-VO und die deutsche Umsetzung mit dem sog. PRTR-Gesetz (SchadReg-ProtAG) vom 06. 06. 2007 liegen nunmehr Meldungen zweier Berichtsjahre von 2007 und 2008 vor. Die Ergebnisse der Meldungen können in dem unentgeltlich zugänglichen nationalen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister im Internet unter www.prtr.bund.de und seit Oktober 2009 in dem europäischen E-PRTR unter prtr.ec.europa.eu eingesehen werden. Die Industriebetriebe berichten ihre Daten mit der durch die Bundesländer und dem Bund gemeinsam betriebenen Webanwendung BUBE (Betriebliche Umweltberichterstattung). Der Beitrag stellt die Schadstofffreisetzung in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringung von Abfällen und von Schadstoffen im Abwasser im Überblick für Nordrhein-Westfalen dar. Der Schwerpunkt der Betrachtung bezieht sich auf die Auswirkungen für die Unternehmen, die für den Pfad „Abfall“ auffällig hoch sind.
Der Industriestaat Deutschland sollte trotz föderaler Struktur im Industrie- und Infrastrukturgenehmigungsrecht einheitliche Regelungen zum Naturschutzausgleich anwenden. Bei der 380 KV-Leitung von Schwerin nach Krümmel legt Mecklenburg-Vorpommern beim Waldausgleich rechnerisch den Faktor von 1,28 zugrunde, Schleswig-Holstein indes generell den Faktor 3. Bei einem Flächenverbrauch von einem Hektar sollte indes nach Hektarjahren, bis die CO2-Senkenfunktion in etwa wieder erreicht ist, ausgeglichen werden. Ausgleichspflichtige können damit gleichzeitig und vorgreiflich ihren Naturausgleich erfüllen, indem auch generell der Ausgleich im Verhältnis von 1:1 erfolgt.
Ein begrenzender Faktor von Bahn- wie Flugverkehr ist die Schallemission in umliegende Wohngebiete. Messungen der Schallimmission werden mit den Gesetzen der Schallausbreitung umgerechnet, um Geschwindigkeiten mit gleicher Schallemission zu erhalten. Man erhält eine Differenz von etwa 50 km/h, die der Transrapid bei gleicher Schallemission schneller fahren kann. Dies ergibt nur geringe Gewinne an Fahrzeit.
In der Lärmwirkungsforschung der letzten 40 Jahre werden Forschungsergebnisse publiziert, bei denen die Auswerteverfahren einer kritischen mathematischen Überprüfung bedürfen. Dies gilt insbesondere, wenn die Ergebnisse von den verwendeten mathematischen Auswerteverfahren abhängen. In dieser Arbeit wird die mathematische Beschreibung der Lästigkeit von Verkehrslärm untersucht. Dazu wird in der Lärmwirkungsforschung meist nach einer Geraden oder nach einer Parabel gesucht, deren Summe der Abstandsquadrate zwischen Kurve und Messpunkten minimal ist. – Hier werden diese Beschreibungen der Lärmwirkungsforscher mit der Beschreibung durch Arcustangens-Kurven verglichen. An zwei Beispielen wird gezeigt, dass diese Beschreibung zusätzliche Anforderungen erfüllt. Zur Bestimmung eines möglichen Lästigkeits-Unterschiedes zwischen gemitteltem Schienenverkehrslärm und gemitteltem Straßenverkehrslärm zeigt sich, dass Straßenverkehrslärm von 65 dB(A) während des Abends so lästig wirkt wie Schienenverkehrslärm von 57 dB(A) (Schienenmalus von 8 dB(A)), während der Nacht jedoch wie Schienenverkehrslärm von 67 dB(A) (Schienenbonus von 2 dB(A)) – im Unterschied zu der Beschreibung durch Geraden oder Parabeln.
Aus der LAI
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Aktueller Überblick – Stand: Oktober 2010
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