DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-12-01 |
Der Emissionshandel ist in Deutschland mit Beginn der Antragsfrist für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen zum 31. August 2004 gestartet. Die Zuteilungsentscheidungen dazu werden bis zum 01. November 2004 von den Anlagenbetreibern erwartet. Die Verfasser zeigen die Rechtsgrundlagen sowie die rechtlichen Probleme des Emissionshandels in Deutschland auf.
In den USA gelten seit 1997 PM2,5-Immissionsgrenzwerte. Da PM2,5 sowohl direkt emittiert als auch in hohem Maße aus Vorläuferstoffen in der Atmosphäre gebildet wird, kommt eine breit gefächerte Minderungsstrategie zur Anwendung. In der EU ist eine Schwerpunktverlagerung der Immissionsbeurteilung von PM10 zu PM2,5 absehbar. Mit einem Nachlauf von mehr als 10 Jahren stehen in Europa ähnliche Problemstellungen und Minderungskonzepte an wie in den USA.
Vorgestellt werden zwei Rechenmodule des sächsischen Fachinformationssystems IMMIKART-GIS, die für statistische Kenngrößen (z.B. Jahresmittelwerte) eine Übertragung von punktuell gemessenen Schadstoffkonzentrationen auf die Fläche ermöglichen. Die Rasterauflösung beträgt hierbei 2.5 km * 2.5 km. Das Modul IMMIKART Teil 1 ist ein rein auf Messwerten basierendes statistisch-empirisches Verfahren, während Modul IMMIKART Teil 2 neben den Messwerten auf der Grundlage des Emissionskatasters Verkehr für Sachsen auch Ausbreitungsrechnungen mit dem Lagrange’schen Ausbreitungsmodell LASAT nutzt. Ziel beider Verfahren ist die Berechnung der Schadstoffbelastungen als Mittelwerte über Rasterflächen einer Größe von 2.5 km * 2.5 km, jedoch nicht die Berechnung an Straßenrändern oder in Straßenschluchten. Hierfür existieren im Fachinformationssystem IMMIKART-GIS zusätzliche Module, die jedoch hier nicht näher beschrieben werden. Es werden Vor- und Nachteile beider Rechenmodule und Beispiele für verschiedene berechnete Immissionskarten aufgezeigt sowie Validierungen vorgenommen.
Effiziente Energienutzung ist eine wirksame Möglichkeit, die betrieblichen CO2-Emissionen zu senken. Die meisten Unternehmen besitzen große Einsparpotenziale, schöpfen sie aber oft nicht aus, obwohl viele Maßnahmen einfach, schnell und ohne größere Investitionen durchgeführt werden können. Beispielsweise lässt sich der Energiebedarf einer Druckluftanlage im Schnitt um ca. 20% durch regelmäßiges Aufspüren und Beseitigen der Lecks reduzieren. Trotz der hohen Wirtschaftlichkeit vieler Maßnahmen werden die Potenziale häufig aufgrund von Informationsdefiziten nicht genutzt. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) beauftragte daher das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) mit der Durchführung von Projekten, die über Optimierungsmöglichkeiten informieren und aufzeigen, dass Klimaschutz sich auch für das einzelne Unternehmen rechnet.
Die Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte – 11. BImSchV, eine Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), ist in novellierter Fassung am 06.05.2004 in Kraft getreten. Die Aufgabe der 11. BImSchV besteht in der Erfassung und Bereitstellung von Angaben zu Emissionen, die als Luftverunreinigungen einschließlich klimarelevanter Stoffe von Anlagen ausgehen. Diese Emissionsangaben werden zur Erfüllung verschiedener Berichtspflichten erhoben und dienen der Information verschiedener Nutzergruppen. Unter dem Aspekt des Bürokratieabbaus werden im Vergleich zur Vorgängerverordnung mit der neuen Verordnung sowohl nebeneinanderstehende nationale und europäische (EPER) Berichtspflichten gebündelt als auch Erleichterungen für Betreiber und Behörden geschaffen.
Aktueller Überblick – Stand: Oktober 2004
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