Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Umweltbundesamt (UBA) im Einsatz gegen irreführendes Greenwashing Recht gegeben. Mit seinem Beschluss vom 20. Februar 2025 bestätigte der BGH die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Dessau-Roßlau. Dieses hatte allgemeine und vergleichende Anpreisungen einer strengen Kontrolle unterworfen. Informationen über Angebote zur CO2-Kompensation müssen aussagekräftig und transparent sein. Zugleich überprüfte und bestätigte der BGH erstmals die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verbraucherschutzbehörden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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