Die in der vorzeitig zu Ende gegangenen 20. Legislaturperiode angestrebte Forcierung der Energiewende führte zu einer kaum noch überschaubaren Vielzahl von Gesetzesänderungen, die zum Ziel haben, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und zu beschleunigen. Zu diesem Bestreben gehört es auch, die Gewinnung von grünem Wasserstoff durch Elektrolyseure aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zu erleichtern. Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurden daher in einem neuen § 249a BauGB bauplanungsrechtliche Sonderregelungen geschaffen und eine am 16.11.2024 in Kraft getretene Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) führte zu Erleichterungen beim Genehmigungsverfahren. Zudem ergaben sich mit Wirkung zum 30.10.2024 Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2025.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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