Die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg vom 1. November 2023 für die Errichtung und den Betrieb eines landgebundenen Flüssiggas (LNG)-Terminals einschließlich zweier Lagertanks in Stade („Hanseatic Energy Hub“) an der Unterelbe ist nicht zu beanstanden. Das hat das in erster und letzter Instanz zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 27. März 2025 entschieden
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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