Lärmschutzauflagen zugunsten von außerhalb des Einwirkungsbereichs einer Windenergieanlage liegenden Bereichen sind rechtswidrig, wenn die Zusatzbelastung der zu genehmigenden Anlage nach der TA Lärm als irrelevant anzusehen ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 23.01.2025 entschieden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-26 |
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