Am 22. März 2010 trat die novellierte Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft. Schwerpunkt der neuen Regelungen sind Emissionsanforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Die Regelungen sind nötig, um eine weitere Steigerung des Holzeinsatzes in Haushalten ohne Nachteile für die Luftqualität zu ermöglichen. Die Verordnung enthält erstmals Emissionsanforderungen für so genannte Einzelraumfeuerungsanlagen, neue Grenzwerte für sonstige Kleinfeuerungsanlagen, Vorgaben für die zulässigen Brennstoffe sowie Vorgaben für eine Beratung durch einen Schornsteinfeger. Durch die neuen Regelungen wird der Schadstoffausstoß kleiner Festbrennstofffeuerungsanlagen in den nächsten Jahren deutlich sinken.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2011.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-11 |
Seiten 31 - 37
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