Ein wichtiger begrenzender Faktor von Bahn- wie Flugverkehr ist die Schallemission in umliegende Wohngebiete, welche durch das Immissionsschutzgesetz begrenzt ist. Messungen der Schallimmission durch den TÜV Rheinland werden mit den physikalischen Gesetzen der Schallausbreitung umgerechnet, um Geschwindigkeiten mit gleicher Schallemission zu erhalten. Man erhält eine Steigerung der Geschwindigkeit um etwa 50 km/h, die der Transrapid bei gleicher Schallemission schneller fahren kann. Dies ergibt für typische Strecken nur geringe Gewinne an Fahrzeit. Somit wird die Entscheidung des Sultanates Qatar verständlich, statt einer Transrapid-Verbindung eine Bahnverbindung in die angrenzenden Staaten Saudi-Arabien und Bahrain zu bauen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-29 |
Seiten 182 - 183
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