Schleswig-Holstein legt bei Industrie- und Infrastrukturprojekten für den naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich bei Wald den Faktor 3 an. Mag dies anfangs infolge des Aufwuchsdefizits auf eingeschlagenen Waldflächen noch begründbar erscheinen, wird auf Dauer der Ausgleich eines Hektars mit der Kompensation von drei Hektar beschwert. Vorliegend wird vorgeschlagen, strikt im Verhältnis von 1:1 und in normierten Hektarjahren auszugleichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-29 |
Seiten 180 - 181
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