Schleswig-Holstein legt bei Industrie- und Infrastrukturprojekten für den naturschutzrechtlichen Eingriffsausgleich bei Wald den Faktor 3 an. Mag dies anfangs infolge des Aufwuchsdefizits auf eingeschlagenen Waldflächen noch begründbar erscheinen, wird auf Dauer der Ausgleich eines Hektars mit der Kompensation von drei Hektar beschwert. Vorliegend wird vorgeschlagen, strikt im Verhältnis von 1:1 und in normierten Hektarjahren auszugleichen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2010.04.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-11-29 |
Seiten 180 - 181
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
