| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-24 |
Außenbeleuchtung nimmt stetig zu und verändert das nächtliche Stadt- und Landschaftsbild. Neben Vorteilen für Sicherheit entstehen Belastungen für Mensch und Natur. LED-Licht mit hohem spektralen Blauanteil stört den Biorhythmus und kann Schlaf- sowie Gesundheitsprobleme verursachen.
Die Schornsteinhöhe von Notstrom-Dieselaggregaten in Rechenzentren ist gesetzlich geregelt und wird bei der Planung häufig unterschätzt, was im Nachhinein zu kostspieligen Anpassungen führen kann. Auch bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreien Anlagen muss laut Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit den Anforderungen der 44. BImSchV eine Mindesthöhe eingehalten werden, die sich aus Emissionen und Bebauung ableitet.
Mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 23.7.2025 wird die umfassende Pflicht für alle Staaten begründet, anspruchsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um das Klimasystem und die Umwelt vor Treibhausgasen für jetzige und künftige Generationen zu schützen. Was bedeutet dies für den Klimaschutz und damit auch den Immissionsschutz in Deutschland?
Nach § 58c Abs. 3 BImSchG kann der Betreiber dem Störfallbeauftragten für die Beseitigung und die Begrenzung der Auswirkungen von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs, die zu Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft führen können oder bereits geführt haben, Entscheidungsbefugnisse übertragen.
Verzögerungen bei Projekten entstehen häufig, weil der Schallschutz nicht frühzeitig oder umfassend genug berücksichtigt wird. Dies betrifft sowohl die Bau- als auch die Betriebsphase und führt zu Mehrkosten und Zeitdruck durch nachträgliche Planungsänderungen. Besonders bei großen Infrastrukturvorhaben wie dem Ausbau von Eisenbahn- oder Straßeninfrastruktur, Windenergieanlagen oder Batteriespeichersystemen wirken sich längere Projektlaufzeiten negativ auf die Ziele der Verkehrs- und Energiewende aus.
Das Bundeskabinett hat am 06. 08. 2025 den Klimaschutzbericht 2025 beschlossen. Der Bericht gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen klimaschädlicher Emissionen, die Klimaschutzmaßnahmen und über den Stand der bisherigen Klimaschutzprogramme in Deutschland und hebt die Bedeutung sozialer Aspekte beim Klimaschutz hervor.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, hat am 31.07.2025 in Dotternhausen (Baden-Württemberg) einen Förderbescheid in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro an die Holcim (Süddeutschland) GmbH übergeben. Das Unternehmen plant an seinem Standort den Bau einer innovativen Anlage zur emissionsärmeren Zementproduktion.
Die Verarbeitung und Nutzung fossiler Energieträger und anderer Rohstoffe durch den Menschen setzt Treibhausgase und weitere Luftschadstoffe frei. Sie tragen zum Klimawandel bei und beeinträchtigen die Gesundheit. Das Statistische Bundesamt hat die jüngsten Zahlen zu Luftemissionen für 2023 veröffentlicht. Immer deutlicher wird der Rückgang kohlebedingter Luftemissionen.
Ultrafeinstaub-Messungen in Mainz – Ergebnisse zeigen keine erhöhten Konzentrationen durch Flugverkehr im Mainzer Stadtgebiet – künftig kontinuierliche Messungen von Ultrafeinstaub
Die Messwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub PM10 und Feinstaub PM2,5 lagen im ersten Halbjahr 2025 im Land höher als in den letzten Jahren.
Nordrhein-Westfalen hat beim Umweltschutz wichtige Fortschritte erzielt: Die Luft ist heute so sauber wie seit Generationen nicht mehr. Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstäube werden an allen Messstellen im Land eingehalten und auch die Treibhausgasemissionen sind zuletzt deutlich gesunken.
Im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) lässt sich ein deutlicher Rückgang klimaschädlicher Emissionen verzeichnen. Seit dem Start des Emissionshandels vor 20 Jahren haben die deutschen Anlagen im EU-ETS 1 ihre Emissionen um etwa 47 Prozent reduziert. Europaweit gingen die Emissionen im EU-ETS 1 mit 51 Prozent sogar noch etwas stärker zurück.
Seit Jahrzehnten gilt die Zerstörung der schützenden Ozonschicht der Erde als gut verstanden und mit Modellen berechenbar: Übeltäter sind chlorhaltige Verbindungen, die in verschiedenen Reaktionen das Ozon abbauen. Mit daran beteiligt ist Chlorwasserstoff (HCl). Genau zu dieser Verbindung gab es aber eine rätselhafte Beobachtung, welche die Modellierung bisher nicht erklärte: In den Wintermonaten nimmt die HCl-Konzentration in der polaren Stratosphäre ab. Ein Team vom Forschungszentrum Jülich und vom Mainzer Max-Planck-Institut für Chemie hat nun entdeckt, wie sich das Modell verbessern lässt. Sie haben es um eine bislang wenig beachtete Reaktion zwischen Dichlordioxid (Cl2O2) und HCl ergänzt. So erklärt das Modell den HCl-Rückgang und liefert zudem bessere Vorhersagen zum Ozonabbau. Die Ergebnisse sind im Fachjournal Communications Earth & Environment erschienen.
Deutschland löscht erstmals Zertifikate aus dem Europäischen Emissionshandel, um den Klima-Effekt des gesetzlichen Kohleausstiegs abzusichern. Insgesamt werden Zertifikate im Umfang von 514.000 Tonnen CO2 vom Markt genommen. Die Aktion ist Folge der nach dem Kohleausstiegs-Gesetz erfolgten Abschaltung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022.
Wie reagieren Atmosphäre und Wolken auf einen Rückgang der Emissionen in den kommenden Jahrzehnten? Welche Aerosole gibt es im Südlichen Ozean und woher kommen sie? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, unterstützt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) eine Gruppe von Forschenden unter der Leitung des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung (TROPOS) in der Mission HALO-South.
Effiziente Öfen reduzieren nicht nur CO2 Emissionen und schonen wertvolle Ressourcen, ihre Nutzung führt auch zu einer besseren Luftqualität in Innenräumen und reduziert potenziell die Gesundheitsrisiken insbesondere für Frauen. Das zeigt eine Studie des Leibniz-Instituts für Troposphärenforschung (TROPOS), Buana e.V. und Safer Rwanda, die jetzt in der Zeitschrift Scientific Reports des Nature-Portfolios veröffentlicht wurde.
Erstmals quantifiziert eine neue Studie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Ausmaß von klimaschädlichen Methan-Leckagen aus Deutschlands Biogasanlagen. Jährlich entweichen aus den mehr als 10.000 deutschen Biogasanlagen bis zu 370.000 Tonnen Methan. Das entspricht jährlich 31,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (Klimaschädlichkeit auf 20 Jahre bezogen) und damit mehr als den jährlichen Treibhausgasemissionen kleiner EU-Staaten.
Trotz erheblicher Fortschritte bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Luftverschmutzung ist der Zustand der Umwelt in Europa insgesamt kritisch. Besonders die Natur ist weiterhin von Schädigung, Übernutzung und dem Verlust biologischer Vielfalt betroffen.
Die Bekämpfung der Luftverschmutzung trägt entscheidend zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Abschwächung der negativen Auswirkungen des Klimawandels bei. Der Internationale Tag der sauberen Luft für blauen Himmel, der am 7. September begangen wird, steht im Zeichen der Suche nach Lösungen, denn jeder Atemzug zählt. WHO/Europa setzt sich weiterhin energisch für saubere Luft und den Schutz der Gesundheit in der Europäischen Region der WHO ein.
Kommission fordert Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Luftreinhalteprogramme zur Verringerung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu aktualisieren
Die Kommission hat heute die vierte Überprüfung der Umsetzung der Umweltpolitik veröffentlicht. Sie unterstützt die Durchsetzung der Umweltvorschriften und sensibilisiert für die Bedeutung der EU-Umweltvorschriften für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltsicherheit in der Europäischen Union.
Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.09.2025 entschieden.
Werden die für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung maßgebenden Tatsachen – hier bezogen auf die Schädlichkeit von anlagebedingten Stickstoffemissionen – aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nach der Genehmigungserteilung anders bewertet, handelt es sich um eine nachträgliche Änderung der Sachlage, die die Rechtmäßigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht berührt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.09.2025 entschieden.
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