Die Europäische Kommission hat am 21.11.2025 beschlossen, Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, seine Stickstoffdioxidwerte (NO2) unterhalb der in der Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/ 50/EG) festgelegten Grenzwerte zu halten, und keine Maßnahmen ergriffen hat, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Gemäß der Luftqualitätsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei den Konzentrationen einiger Schadstoffe in der Luft wie NO2 bestimmte Grenzwerte einzuhalten. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen annehmen und umsetzen, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-23 |
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