Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THGQuote) nach den §§ 37a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff und der direkte Einsatz von Strom in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb können auf die Erfüllung der THG-Quote angerechnet werden. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) wurde die Verpflichtung zur Treibhausgasminderung durch ambitionierte Vorgaben bis zum Jahr 2030 fortgeschrieben. Das Gesetz diente der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien- Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-23 |
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