Die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) – nachfolgend auch IED (Industrial Emissions Directive)) gilt seit 2011 und verfolgt das Ziel, Emissionen in Luft, Wasser und Boden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schadstoffen zu schützen. Im Jahr 2024 erfuhr die IED eine Überarbeitung und Erweiterung durch die Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU („Ä-IED“). Die neue IED 2024 trat am 15.08.2024 in Kraft und ist bis zum 01.07.2026 ins nationale Recht umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt durch den deutschen Gesetzgeber mittels eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung und soll sich laut Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) 1:1 an den europäischen Vorgaben orientieren. Die Regelungen der neuen IED führen zu Änderungen insbesondere im Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm- SchG) sowie der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Neu hinzu kommt eine Managementverordnung (45. BImSchV).
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-23 |
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