Am 16. Dezember 2003 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2003/105/EG (Abl. L 345 vom 31. 12. 2003, S. 97) zur Änderung der Seveso-II-Richtlinie erlassen. Die Richtlinie ist am Tage ihrer Veröffentlichung, am 31. Dezember 2003 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 1. Juli 2005 in Kraft setzen, um der Richtlinie nachzukommen. Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) dient der Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und der Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt und soll in der ganzen Gemeinschaft konsequent und wirksam ein hohes Maß an Schutz gewährleisten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
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