Zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe müssen alle EU-Mitgliedstaaten nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NOx), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primärer Feinstaub (PM2,5) bis 2030 erfüllen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-26 |
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