Die Kommission begrt die zwischen dem Europischen Parlament und dem Rat erzielte vorlufige politische Einigung ber den Vorschlag der Kommission fr eine berarbeitung der Quecksilberverordnung. Angesichts der verfgbaren Alternativen werden mit der berarbeiteten Quecksilberverordnung die letzten verbleibenden Formen der absichtlichen Verwendung von Quecksilber in der EU verboten. Durch das Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 und die Einfhrung eines Verbots der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten quecksilberhaltigen Lampen wird die Bevlkerung der EU mit dieser Verordnung besser vor giftigem Quecksilber geschtzt. Dies ist ein wichtiger Fortschritt beim Schutz der menschlichen Gesundheit sowie dabei, erhebliche Vorteile fr die Umwelt im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erzielen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
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