Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung. Angesichts der verfügbaren Alternativen werden mit der überarbeiteten Quecksilberverordnung die letzten verbleibenden Formen der absichtlichen Verwendung von Quecksilber in der EU verboten. Durch das Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 und die Einführung eines Verbots der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten quecksilberhaltigen Lampen wird die Bevölkerung der EU mit dieser Verordnung besser vor giftigem Quecksilber geschützt. Dies ist ein wichtiger Fortschritt beim Schutz der menschlichen Gesundheit sowie dabei, erhebliche Vorteile für die Umwelt im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erzielen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
