Immissionsschutz
 

Kommission begrüßt vorläufige Einigung über das Verbot aller verbleibenden Formen der absichtlichen Verwendung von giftigem Quecksilber in der EU

Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung. Angesichts der verfügbaren Alternativen werden mit der überarbeiteten Quecksilberverordnung die letzten verbleibenden Formen der absichtlichen Verwendung von Quecksilber in der EU verboten. Durch das Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 und die Einführung eines Verbots der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten quecksilberhaltigen Lampen wird die Bevölkerung der EU mit dieser Verordnung besser vor giftigem Quecksilber geschützt. Dies ist ein wichtiger Fortschritt beim Schutz der menschlichen Gesundheit sowie dabei, erhebliche Vorteile für die Umwelt im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel der EU zu erzielen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-05-27