Das Bundeskabinett hat am 20.05.2026 die Notifizierung einer freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten nach der EUEmissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG, Artikel 12 Absatz 4) endgültig beschlossen. Diese Löschungen dienen der Absicherung von Emissionsminderungen, die durch die Stilllegung von Kraftwerksblöcken infolge des Kohleausstiegs erzielt wurden und können mehrere Jahre hintereinander erfolgen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-25 |
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