Immissionsschutz
 

Bundesregierung beschließt Notifizierung zur freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten zur Absicherung des Kohleausstiegs

Das Bundeskabinett hat am 20.05.2026 die Notifizierung einer freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten nach der EUEmissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG, Artikel 12 Absatz 4) endgültig beschlossen. Diese Löschungen dienen der Absicherung von Emissionsminderungen, die durch die Stilllegung von Kraftwerksblöcken infolge des Kohleausstiegs erzielt wurden und können mehrere Jahre hintereinander erfolgen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2026
Veröffentlicht: 2026-08-25