BayVGH: Landeshauptstadt München muss Dieselfahrverbot ausweiten
Mit am 21.03.2024 verkündetem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst.
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