Immissionsschutz
 

BayVGH: Landeshauptstadt München muss Dieselfahrverbot ausweiten

Mit am 21.03.2024 verkündetem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-05-27