Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
10. BImSchV
Zur Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben sind Anpassungen im untergesetzlichen Regelwerk des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich. Dazu wurde die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) geändert.
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