Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit der Klage gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-27 |
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