Das BVerwG hat seine Rechtsprechung zur TA Lärm fortentwickelt. Die neue Rechtsprechung konkretisiert insbesondere, welche Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm zur Lösung eines Lärmkonfliktes zwischen einer gewerblichen Nutzung und einer Wohnnutzung zulässig sind. Außerdem lassen sich dieser Rechtsprechung Hinweise entnehmen, die Baugenehmigungsbehörden in Genehmigungsverfahren bei der Anwendung der TA Lärm unbedingt beachten sollten. Die Kernaussagen der neuen Rechtsprechung, deren Kenntnis für Gerichte und Behörden unverzichtbar ist, werden im Rahmen dieses Beitrags dargestellt. Außerdem werden einige nach wie vor als ungelöst anzusehende Problemfelder benannt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2013.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-02 |
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