Im August 2013 wurde eine novellierte 26. BImSchV (Verordnung über elektromagnetische Felder (EMF)) veröffentlicht. Die ursprüngliche Verordnung, schon von 1997, war bis dahin nicht geändert worden. Der Ausbau des Hochspannungsnetzes, die Ausweitung der Nutzung der Elektromagnetischen Felder und die teilweise Neubewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse machten jedoch die Aktualisierung notwendig. Da sowohl die niederfrequenten als auch die hochfrequenten EMF von der Weltgesundheitsorganisation als möglicherweise Krebs erzeugend eingestuft wurden, galt es vor allem, die Bestimmungen im Vorsorgebereich zu erweitern. Hierzu zählen die Forderung nach Feldstärkeminimierung nach dem Stand der Technik, ein Überspannungsverbot für Wohngebiete bei bestimmten Stromleitungen und anderes mehr. Die vorsorgliche Minimierung der Exposition der Bevölkerung als Ziel bleibt eine Forderung verschiedener Institutionen und Wissenschaftler. Unabhängig davon sind nach wie vor Fragen offen, so bzgl. Langzeitwirkungen und Wirkungen auf Kinder. Das heißt, dass die Forschung weiter gehen wird und erst die Zukunft zeigen wird, ob die bisherigen Regeln ausreichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2014.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-26 |
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