Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut einen Antrag auf Vollstreckung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 wegen Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Obwohl offizielle Messstationen des Landesamts für Umwelt nach wie vor NO2- Belastungen in der Höhe von bis zu 49 µg/m³ im Jahr 2020 messen, kommuniziert das Land Baden-Württemberg nur die Ergebnisse, die deutlich niedriger liegen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-26 |
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