Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die A 39 zweigt beim Autobahndreieck Salzgitter von der A 7 ab und verläuft über Braunschweig bis Wolfsburg. Sie endet derzeit an der Anschlussstelle Weyhausen und beginnt dann erst wieder bei Lüneburg, von wo sie nach Nordwesten in Richtung Hamburg führt. Der streitgegenständliche Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra ist Teil einer rund 100 km langen Neubaustrecke, die die Lücke zwischen Wolfsburg und Lüneburg schließen soll.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-26 |
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