Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW sowie die Städte Bielefeld, Bochum, Düren, Gelsenkirchen, Hagen, Oberhausen und Paderborn haben in sieben Klageverfahren zur Fortschreibung der jeweiligen Luftreinhaltepläne Vergleiche geschlossen, die konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid vorsehen. Die Beteiligten haben entsprechende Vergleichsvorschläge des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen. Vorausgegangen waren intensive und aufwändige Vorbereitungen der Beteiligten sowie konstruktive Gespräche in den Erörterungsterminen vor dem Senat am 11. und 12. Februar 2020.
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |
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