Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines Regionalplans klagen
Eine anerkannte Umweltvereinigung kann gerichtlich überprüfen lassen, ob eine Abweichung von Zielen des Regionalplans gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28.09.2023 entschieden.
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