Nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG vom 21.5.2008 können Überschreitungen des Feinstaub PM10-Grenzwertes, die durch die Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winter verursacht werden, bei der Beurteilung der Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte unberücksichtigt bleiben. Seit 2009 führt das Bayerische Landesamt für Umwelt ein vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit finanziertes Forschungsprojekt zur systematischen Untersuchung der durch den Winterdienst verursachten PM10-Feinstaub-Grenzwertüberschreitungen durch. Demnach resultiert an verschiedenen verkehrsorientierten Luftmessstationen eine erhebliche Anzahl der Überschreitungen durch aufgewirbeltes Streusalz aus dem Winter dienst. Diesen Überschreitungstagen kommt eine große Bedeutung zu, da für Feinstaub PM10 seit 11.6.2011 die Fristverlängerung der EU-Kommission zur Einhaltung der Grenzwerte ausgelaufen ist und daher bei Nicht-Einhaltung der Grenzwerte Vertragsstrafen drohen. Zusätzlich kann auf die aufwändige Aufstellung von Luftreinhalteplänen bzw. deren Fortschreibung verzichtet werden, wenn nach Abzug des Winterdienst-Einflusses die Grenzwerte eingehalten werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2013.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-28 |
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