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Überarbeitung des BVT-Merkblatts Oberflächenbehandlung
Neue gesetzliche Anforderungen für Lackieranlagen in der Automobilindustrie

  • Michael Mrowietz

Nach vierjähriger Arbeit hat eine Arbeitsgruppe von Fachleuten aus der Industrie und nationalen Behörden, sowie der Europäischen Kommission und Umweltverbänden (BVT-AG) das sogenannte „BVT-Merkblatt zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung flüchtiger organischer Lösemittel einschließlich der Konservierung von Holz oder Holzprodukten mit Chemikalien“ fertig gestellt. Die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen zu den Besten Verfügbaren Techniken (BVT) werden voraussichtlich Mitte 2020 als Beschluss der Europäischen Kommission nach Art. 288 Abs. 4 AEUV angenommen und sind dann von den Mitgliedsstaaten umzusetzen. Für die europäischen Lackieranlagen und den übrigen dem Geltungsbereich dieses BVT-Merkblatts unterliegenden Anlagen zeichnen sich damit neue gesetzliche Anforderungen an die Reduzierung von Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), der Energieeffizienz, sowie der Überwachung dieser Emissionen in die Luft und in das Wasser ab. Betroffen sind Anlagen mit einer genehmigten Lösemittelverbrauchskapazität ab 200 t/a oder ab 15 kg/h. Nur für diese Großanlagen sind die im BVT-Merkblatt festgelegten Mindestanforderungen verbindlich. Nachfolgend werden die für die Fahrzeuglackierung wichtigsten Inhalte kurz vorgestellt und besprochen. Dies sind Anlagen zur Serienlackierung von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen, Lkw-Fahrerhäusern oder Bussen, die im Anh. I Nr. 4.1 bis 4.4 der 31. BImSchV aufgeführt sind. Ergänzend werden auch Anforderungen an sonstige Anlagen zur Lackierung von Metalloder Kunststoffoberflächen (Anh. I Nr. 8.1 31. BImSchV) vorgestellt und diskutiert, da derartige Anlagen häufig bei Automobilherstellern oder Automobilzulieferern betrieben werden. Die Darstellung konzentriert sich auf Anforderungen zur Reduzierung der Emissionen in die Luft. Abschließend werden erste Überlegungen zur Umsetzung dieser Anforderungen in das deutsche Umweltrecht vorgestellt. Sie geben ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2020.01.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-02-25

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