Die Anforderungen zum Schutz unserer Umwelt sind gleichermaßen einer Entwicklung unterworfen wie die Ansprüche an unseren Lebensstandard. Eine in diesem Sinne erfolgte Weiterentwicklung und Neuerung zum Stand der Technik im Umweltschutz - insbesondere für den Bereich der Luftreinhaltung - stellt die seit dem 1. Oktober 2002 geltende TA Luft dar, sie entspricht somit diesem gesellschaftlichen und politischen Anspruch. Die zum Teil sehr umfangreichen Änderungen im Vergleich zur bisher maßgeblichen TA Luft ’86 spiegeln sich in einer Vielzahl materieller und rechtlicher Festsetzungen wieder, obwohl die Grundstruktur der TA Luft ’86 weitest gehend beibehalten wurde. Der wesentliche Anlass zur Anpassung der Verwaltungsvorschrift resultierte allerdings aus den folgenden Europäischen Vorschriften:
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2004.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-09-01 |
Seiten 114 - 124
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