Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die die Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen verschärft. Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zugleich senkt die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum Beispiel aus Kohlekraftwerken.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-23 |
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