Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) beschlossen. Damit werden die Vorgaben für technischen Anlagen verschärft, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Bislang noch nicht geregelte Anlagen werden neu in die TA Luft aufgenommen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift auch bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Die Neufassung der TA Luft tritt im Herbst 2021 in Kraft. Der Bundesrat hatte der Neufassung bereits mit den heute vom Kabinett bestätigten Maßgaben zugestimmt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-08-26 |
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