Traditionsgemäß orientiert sich das Bundes-Immissionsschutzgesetz am Anforderungsgrad Stand der Technik. Dieser Anforderungsgrad geht über den der Anerkannten Regeln der Technik hinaus, ist aber nicht so weitreichend wie der Stand von Wissenschaft und Technik. Bedingt durch die technische Weiterentwicklung ist der Stand der Technik als Maßstab für ein allgemein hohes Schutzniveau nicht nur im Umweltschutz wiederkehrend zu beurteilen und ggf. anzupassen. Auf europäischer Ebene wird der Begriff der besten verfügbaren Techniken verwendet. Dieser ist vergleichbar mit dem Stand der Technik. Referenzdokumente für die besten verfügbaren Techniken sind die BVT-Merkblätter, die als wesentlicher Bestandteil die BVT-Schlussfolgerungen, also den niedergeschriebenen Stand der Technik auf europäischer Ebene enthalten. Sie unterliegen einer zyklischen Aktualisierung und enthalten verbindlicher Vorgaben für die zuständigen Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder Inspektionen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2017.02.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-05-26 |
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