Der Schutz vor Luftverunreinigungen in der Bauleitplanung ist unter verschiedenen Aspekten zu betrachten. Einmal geht es um die Berücksichtigung der Luftreinhaltung bei der städtebaulichen Planung. Insoweit stellt der Immissionsschutz Anforderungen an die Bauleitplanung. Zum anderen geht es um den Schutz vor Luftverunreinigungen durch bauplanungsrechtliche Festlegungen. Die Bauleitplanung wirkt dann als Instrument des Immissionsschutzes. Insoweit können sich aus der Bauleitplanung Anforderungen an die Luftreinhaltung ergeben. Dieser Aspekt ist insbesondere dann wichtig, wenn Umweltschutz integrativ betrachtet wird und alle Auswirkungen einer umweltbelastenden Maßnahme gesamthaft in den Blick genommen werden. Verursacht die Anwendung technischer Verfahren unterschiedliche, sich gegenseitig beeinflussende Wirkungen, so bedarf es einer Konfliktlösung, die am besten durch vorausschauende Planung geleistet wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7776.2006.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-30 |
Seiten 148 - 154
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