Dafür erging ein entsprechender Erlass an die Vollzugsbehörden. Ziel ist, die Verfahrensdauer bei einem Wechsel des Energieträgers maßgeblich zu verkürzen. Gesetzlich vorgesehen war zuvor eine Verfahrensdauer von bis zu 7 Monaten, die Neuregelung ermöglicht eine Genehmigung nach wenigen Wochen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
| Veröffentlicht: | 2022-11-25 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
