Dafür erging ein entsprechender Erlass an die Vollzugsbehörden. Ziel ist, die Verfahrensdauer bei einem Wechsel des Energieträgers maßgeblich zu verkürzen. Gesetzlich vorgesehen war zuvor eine Verfahrensdauer von bis zu 7 Monaten, die Neuregelung ermöglicht eine Genehmigung nach wenigen Wochen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-25 |
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