Das Bundeskabinett hat konkretere Vorgaben für kleine Feuerungsanlagen beschlossen. Neu errichtete Pelletheizungen, Kachelöfen oder Kamine müssen künftig einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. So soll die Luftqualität insbesondere in Wohngebieten geschützt werden. Nach den bisherigen Regelungen können sich Luftschadstoffe an windstilleren Orten zwischen Häusern sammeln, wo sie zum Risiko für die menschliche Gesundheit werden. Die Bundesregierung fasst die bisherigen Regeln genauer, um die Luftqualität vor allem in eng besiedelten Gebieten zu verbessern. Der Bundesrat muss der Verordnung (Änderung der 1. BImSchV) noch zustimmen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7776 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-08-26 |
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