Die Kommission hat beschlossen, ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Polen (INFR(2008)2199) zu richten, weil das Land das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 2018 (C-336/16) über die Nichteinhaltung der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in Bezug auf PM 10 nicht umgesetzt hat.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-23 |
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