Die Europäische Kommission hat beschlossen, ergänzende Aufforderungsschreiben an drei Mitgliedstaaten (Luxemburg (INFR (2022)2075), Polen (INFR(2022)2077), und Rumänien (INFR(2022)2079)) und mit Gründen versehene Stellungnahmen an neun Mitgliedstaaten (Bulgarien (INFR(2022) 2068), Irland (INFR(2022)2073), Zypern (INFR(2022)2069), Lettland (INFR(2022) 2076), Litauen (INFR(2022)2074), Ungarn (INFR(2022)2072), Österreich (INFR(2022) 2067), Portugal (INFR(2022)2078) und Schweden (INFR(2022)2080)) zu richten, weil es die Länder versäumt haben, für eine ordnungsgemäße Umsetzung ihrer Reduktionsverpflichtungen für mehrere Luftschadstoffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/ 2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen“ oder „NEC-Richtlinie“) zu sorgen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-23 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: