Die Europäische Kommission hat beschlossen, ergänzende Aufforderungsschreiben an drei Mitgliedstaaten (Luxemburg (INFR (2022)2075), Polen (INFR(2022)2077), und Rumänien (INFR(2022)2079)) und mit Gründen versehene Stellungnahmen an neun Mitgliedstaaten (Bulgarien (INFR(2022) 2068), Irland (INFR(2022)2073), Zypern (INFR(2022)2069), Lettland (INFR(2022) 2076), Litauen (INFR(2022)2074), Ungarn (INFR(2022)2072), Österreich (INFR(2022) 2067), Portugal (INFR(2022)2078) und Schweden (INFR(2022)2080)) zu richten, weil es die Länder versäumt haben, für eine ordnungsgemäße Umsetzung ihrer Reduktionsverpflichtungen für mehrere Luftschadstoffe gemäß der Richtlinie (EU) 2016/ 2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe („Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen“ oder „NEC-Richtlinie“) zu sorgen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-23 |
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